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Fortgeschrittene Signaturen kaufen – Das können Sie erwarten!

Eine fortgeschrittene Signatur, Abkürzung „FES“, ist eine digitale Signatur. Mithilfe von digitalen Signaturen können Dokumente unterzeichnet oder signiert werden. Daher wird auch hier vom „Document Signing“ oder auch „eSigning“ gesprochen. Der Anwendungsbereich ist überall dort, wo Inhalte oder Bestimmungen in Dokumenten jeglicher Art bestätigt werden sollen.

Anforderungen und Eigenschaften der fortgeschrittenen Signaturen

Für eine fortgeschrittene elektronische Signatur gilt die Definition in Art. 3 Nr. 11 und Art. 26 EIDAS Verordnung (EU):

  • Eine fortgeschrittene Signatur kann eindeutig dem Unterzeichner bzw. der unterzeichneten Person zugeordnet werden.
  • Um die eindeutige Zuweisung bzw. die Feststellung der Identität des Unterzeichners bei einer fortgeschrittenen Signatur zu gewährleisten, wird im Vorfeld eine Validierung der Person vorgenommen. Hierfür werden bestimmte Dokumente, wie beispielsweise der Personalausweis zur Validerung durch den Trust Service Provider (Vertrausensdiensteanbieter) herangezogen.
  • Der Unterzeichner hat die alleinige Kontrolle über die in der digitalen Signatur (engl. „eSignature“) angegebenen Daten.
  • Der Prozess der Signierung gilt als sehr sicher und schafft hohe Vertrauensmaßstäbe bei Unterzeichner; als auch beim Empfänger des Dokumentes.
  • Die nachträgliche Veränderung oder Manipulation der Daten oder des Dokumentes kann durch die fortgeschrittene Signatur erkannt werden. Dies erfolgt entweder über den zugewiesenen Prüfschlüssel oder mittels während der Signaturerstellung erfasster biometrischer Unterschriften des Unterzeichners.

Einsatz von fortgeschrittenen Signaturen in der Praxis

Im Falle eines Rechtsstreites werden fortgeschrittene Signaturen, genau wie „einfache“ Signaturen als Objekte des Augenscheins behandelt. Das bedeutet, die unterzeichnete Person muss beweisen, dass die digitale Signatur auf dem Dokument und dessen Identifizierungsmerkmal echt sind. Daher können rechtlich gesehen fortgeschrittene Signaturen gemäß § 127 BGB lediglich für formfreie Vereinbarungen, die nicht per Gesetz der Schriftform benötigen, jedoch aus Beweisgründen freiwillig schriftlich verfasst und unterzeichnet bzw. signiert, eingesetzt werden.

FAQ: Die meistgestellten Fragen um fortgeschrittene Signaturen

Der Bereich „eSigning“ oder auch „Document Signing“ bietet eine Vielzahl an unterschiedlichen Signaturen, für jeden Zweck und Anwendung eine entsprechende Lösung an. Erfahren Sie die Antworten zu den häufig gestellten Fragen im Bereich der fortgeschrittenen Signaturen in unseren untenstehenden FAQ.

Woher bekomme ich eine fortgeschrittene elektronische Signatur? 

Sie finden eine Vielzahl von fortgeschrittenen Signaturen der Zertifizierungsstellen, wie z.B. von SIGNIUS, Sectigo, GlobalSign und Digicert in unserem Online-Shop. Die einzelnen Signaturen unterscheiden nach der Validierung für Privatpersonen oder Personen eines Unternehmens. 

Was ist der Unterschied zwischen den einfachen, fortgeschrittenen und qualifizierten Signaturen? 

Bei den einfachen elektronischen Signaturen werden keine besonderen Anforderungen gestellt.

Bei fortgeschrittenen und qualifizierten Signaturen sind die Anforderungen höher und der jeweilige Nutzer der Signatur bzw. Unterzeichner des Dokumentes muss sich dafür validieren und legitimieren. Im Anschluss kann dieser die Signatur ganz oder bedingt als Beweisgrundlage vor Gericht einsetzen, je nach Art der Signatur der Verträge und Vereinbarungen.

Wann benötige ich eine fortgeschrittene und wann eine qualifizierte Signatur? 

Die fortgeschrittene Signatur nutzt man für formfreie Vereinbarungen und Verträge.

Darunter zählen auch:

  • Interessensbekundungen,
  • Interessensbestätigungen,
  • Teilnahmeanträge

Die qualifizierte Signatur nutzt man für die allgemeingültigen Verträge. Dabei ist die qualifizierte Signatur quasi das digitalisierte Pendant zur handschriftlichen Unterschrift, ist rechtssicher und kann für jegliche Art von Verträgen genutzt werden.