Online-Shopping: PSW GROUP bringt Licht ins Dickicht der Gütesiegel
Achtsamkeit ist neben technischen Sicherheitsvorkehrungen für Internet-Nutzer eines der wirksamsten Instrumente, um sich beim Online-Shopping vor unangenehmen Erfahrungen wie Datendiebstahl oder Betrug zu schützen. Denn seriöse Anbieter können meist schon mit wenigen Blicken von schwarzen Schafen unterschieden werden. Möglich machen dies die so genannten Gütesiegel, die von unabhängiger Stelle entsprechend bestimmter Kriterien ausgestellt und von Shop-Betreibern auf ihren Websites angebracht werden. Doch: Gütesiegel ist nicht gleich Gütesiegel!
Jedoch gibt es zwischen den Gütesiegeln zum Teil gravierende Unterschiede. Einige der Siegel sind sogar unter so geringen Voraussetzungen zu erhalten, dass sie in punkto Sicherheit im Online-Handel dem Verbraucher kaum einen Mehrwert bei der Beurteilung eines Anbieters bieten. Wir empfehlen den Nutzern daher, beim Einkauf über das Internet vor allem nach den etablierten Gütesiegeln Ausschau zu halten. Hierzu zählen insbesondere das Trusted Shops-Gütesiegel, das Siegel „EHI Geprüfter Online-Shop“ und das s@fer-shopping Prüfzeichen des TÜV SÜD.
„Bei den beiden Ersteren stehen vor allem die Verbraucherrechte im Mittelpunkt“, erklärt Christian Heutger, Geschäftsführer der PSW GROUP GmbH & Co. KG. So zählen zu den Vergabe-Kriterien der Trusted Shops- und EHI-Siegel unter anderem das Vorhandensein einer vollständigen Anbieterkennzeichnung, klare und verständliche Angaben zu Produkten und Dienstleistungen, Transparenz hinsichtlich Preisen, Versand- und möglichen Zusatzkosten, Informationen zur Lieferung sowie Verfügbarkeit von Waren und die Einhaltung des Widerrufs- sowie des Rückgaberechts. Aber auch ein im Allgemeinen transparenter Bestellvorgang spielt neben den Informationspflichten bei der Vergabe der beiden Siegel eine entscheidende Rolle. EHI führt im Rahmen dieser sogar Testbestellungen bei einem Anbieter durch.
Allen drei Siegeln gemein sind hohe Anforderungen an die Datensicherheit. So sind vom Verbraucher eingebebene Daten grundsätzlich zu verschlüsseln. Darüber hinaus hat der Anbieter sicherzustellen, dass Dritten ein Zugriff auf Kundendaten nicht möglich ist beziehungsweise durch geeignete Schutzvorkehrungen erschwert wird. Vor allem das s@fer-shopping Prüfzeichen stößt in dieses Horn. Es stellt – neben der Einhaltung von Verbraucherrechten – besonders hohe Anforderungen an die IT- und Datensicherheit eines Angebots.
So muss der Shop-Betreiber den Prüfern des TÜV SÜD ein geeignetes und vor allem funktionierendes Sicherheitskonzept vorlegen. In diesem müssen Schutzziele und Schutzbedarf sowie die zu ergreifenden Sicherheitsmaßnahmen festgelegt sein. Außerdem darf das Unternehmen, das den Shop betreibt, auf seinen eigenen Systemen nur freigegebene Software nutzen. Schon der Zugang zu personenbezogenen Daten muss baulich gesichert sein, sodass diesen nur authentifizierte Personen erlangen. Weitere Regelungen betreffen unter anderem den Umgang mit Cookies, die Erstellung von Nutzerprofilen sowie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Weitere Hilfestellungen und Tipps für Internet-Nutzer hat die PSW GROUP im Rahmen ihrer Artikel-Reihe „Sicher einkaufen im Internet“ in ihrem Blog unter https://www.psw-group.de/blog veröffentlicht.
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